Baugutachter Kerpen

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Achim Krüll Kerpen

Achim Krüll

Bausachverständiger und Baugutachter

Friedensring 18a
50171 Kerpen
Tel: 02237 608 98 80
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Gutachter für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Sachkunde (PersCert TÜV Rheinland)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Marc Eßer Kerpen

Marc Eßer

Bausachverständiger und Baugutachter

Antwerpenerstraße 33
50171 Kerpen
Tel: 02237 608 98 80
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Kerpen stehen Ihnen:

  • Herr Achim Krüll
  • Herr Marc Eßer
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Achim Krüll, Herr Marc Eßer, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Kerpen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Kerpen kommen bzw. sich nicht in Kerpen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Kerpen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Kerpen ist eine große kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis in Nordrhein-Westfalen, Deutschland. Die Stadt liegt im rheinischen Braunkohlerevier und in der Kölner Bucht nur wenige Kilometer westlich von Köln. Seit dem 19. März 2012 führt Kerpen den offiziellen Zusatz Kolpingstadt.

Einwohner: 65.420 (Stand 31. Dez. 2017)

Rathaus Kerpen

Jahnpl.

50171 Kerpen

Amtsgericht Kerpen

Nordring

507171 Kerpen

Jetzt unverbindlich und kostenlos anfragen

Ein telefonisches Vorgespräch ist bei uns kostenlos! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Anfrageformular

Hinweis: Die Abgabe einer Anfrage ist für Sie unverbindlich und kostenlos!

Weitere Angaben zum Objekt

Ihre Anschrift

  1. Startseite
  2. /Baugutachter Kerpen
Top